Mit der Schulung können Personen die Funktion eines beauftragten Beschäftigten im Sinne § 8 BetrSichV für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate wahrnehmen. Die Teilnehmer sind nach der Schulung in der Lage, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage zu überwachen, Gefahrenpotenziale rechtzeitig zu erkennen und bei Störungen regulierend einzugreifen.
Teilnehmerkreis:
Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Turbinenanlagen durchführen bzw. überwachen sollen
Inhalt:
Richtlinien und Verordnung (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtline, DGUV Vorschriften (bisherige BG-Vorschriften), DIN VDE/VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, TRBS1203 sowie ATEX-Richtlinien)
Aufbau und Wirkungsweise von Turbinen - Dampfturbinen (u. a. Läufer, Turbinenschaufeln, Medienversorgung) - Gasturbinen (geschlossener und offener Kreislauf)
Steuer- und Regeleinrichtungen
Beeinflussung des Leistungsverhaltens
Übergabepunkte/angrenzende Aggregate und Bauteile - Mitwirkende Steuer- und Regeleinrichtungen anderer Anlagen - Beeinflussungsfaktoren - Sicherheitsrelevante Vorgaben - Sicherheitstechnik