Absender, Auftraggeber des Absenders, Beförderer ? Pflichten nach GGVSEB
Weiterbildung für verantwortliche Personen nach ADR
Ihr Nutzen:
Für die Gefahrgutbeförderung in der Bundesrepublik Deutschland werden die Pflichten und Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten verbindlich in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) festgelegt. Die Gefahrgutadressaten müssen diese gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen umsetzen, um ein Höchstmaß an Transportsicherheit und Qualität zu gewährleisten. In erster Linie ist der Unternehmer für die Einhaltung verantwortlich. Unter Berücksichtigung von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) besteht auch die Möglichkeit, entsprechende Pflichten auf weitere Personen im Betrieb durch Vertrag oder über Auftrag zu übertragen. Somit ist dieser Personenkreis automatisch in Sachen Ahndung wie der Unternehmer selbst verantwortlich. In diesem Seminar werden Ihnen die Aufgaben und die gesetzlichen Vorgaben anhand von Fallbeispielen transparent und anschaulich dargestellt. Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verletzung der Pflichten durch die Adressaten sind in der Anlage 7 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) und in weiteren gefahrgutrechtlichen Verordnungen Tatbestände als Ordnungswidrigkeit mit der möglichen Folge von Buß- und Verwarnungsgeld aufgeführt.
Teilnehmerkreis:
Logistikleiter, Fuhrparkleiter, Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, Disponenten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Personen
Inhalt:
Verantwortlichkeiten im Unternehmen (Organigramm und Aufbau der Gefahrgutorganisation im Betrieb)
Welche Vorschriften gelten auf nationaler/internationaler Ebene? (GGBefG, GGVSEB, ADR, RSEB, GbV ...)
§ 18 GGVSEB – welche Pflichten und Aufgaben sind dem Absender zugewiesen?
§ 17 GGVSEB – wie wird der Auftraggeber des Absenders definiert und welche Pflichten/Verantwortlichkeiten sind ihm zugewiesen?
§ 19 GGVSEB – Definition des Beförderers sowie dessen Aufgaben/Pflichten und Verantwortungsbereich
Ablauf eines OWI-Verfahrens bei Pflichtverstoß, Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
RSEB – Anlage 7, Übersicht über Buß- und Verwarnungsgelder
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung gem. 7.5.1 ADR (Kontrolle der Fahrzeuge am Be- und Entladeort)
Praktische Bewertung einer Beförderungseinheit (LKW), Beurteilung hinsichtlich Ladungssicherung, Funktion und Zustand der Ausstattung gem. ADR
Hinweise:
Zusätzlich zu den Seminarunterlagen erhalten alle Teilnehmer das Buch "Checklisten GGVSEB 2013 / ADR 2013" inkl. zugehöriger CD vom Verkehrsverlag Fischer.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung eine aktuelle Ausgabe der GGVSEB/ADR mit.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie