Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)
Ihr Nutzen:
Der Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Seine Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens wird von Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden empfohlen. Der Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit anderen Sicherheitsbeauftragten sowie mit dem Referenten erweitern den Informationsstand für die praktische Umsetzung im Unternehmen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen