Belehrung gemäß §§ 6 und 28 Elektro-Bergverordnung
Ihr Nutzen:
Gemäß der Verordnung für elektrische Anlagen im Bergbau sind die Betriebe im Geltungsbereich der Bergbehörden verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend jährlich zu unterweisen.
Teilnehmerkreis:
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter von Bergbaubetrieben, Energieversorgungsunternehmen und Installationsunternehmen, die in der Erdöl- und Erdgasbranche tätig sind.