Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen. Durch die Teilnahme an unserem Seminar kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung. In der Veranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen.
Teilnehmerkreis:
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Inhalt:
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers