Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Sie erhalten im Rahmen der Veranstaltung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Durch praktische Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Turmdrehkranen vermittelt.
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb - Standsicherheit - Aufbau und Funktionsweise - Wartung und Pflege - Betriebssicherheitsprüfung - Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel - Seile, Ketten, Hubbänder usw. - Bestimmungen für das sichere Anschlagen - Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung - Verhaltensregeln - Unterweisung - Arbeiten am Turmdrehkran - Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen:
Für das Arbeiten als Turmdrehkranführer ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 (Seh- und Hörtest) sowie G41 (Höhentauglichkeit) Voraussetzung.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie