Wechselbehälter (Wechselbrücken) sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Information 214-079 (BGI 598) und die DIN-Normen (DIN EN 283 und DIN EN 284).
In diesem Seminar erweitern die Teilnehmer ihre Kenntnisse, um als Befähigte Personen zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken) bestellt werden zu können. Sie lernen neben den rechtlichen Grundlagen für die Prüfung auch Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde um „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ und dem ArbschG §7 bestellt werden zu können.
Teilnehmerkreis:
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen - Betriebssicherheitsverordnung - DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) - Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284) - Arbeitsschutzvorschriften
Die Befähigte Person - Stellung, Aufgaben und Pflichten - Verantwortung und Haftung