Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung
Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz
Ihr Nutzen:
Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.
Unser Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung der arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen auf. Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Sie sind in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte in Betrieben, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Behördenvertreter.
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz
Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Recht etc.)
Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen
"Roter Faden" für die Umsetzung
Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten
Praxisbeispiele
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Hinweise:
Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Diskussion eigener Gefährdungsbeurteilungen bzw. Entwürfe.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.