Kombinationsveranstaltung zur Aktualisierung der Fachkunde
nach StrlSchV und RöV
Ihr Nutzen:
Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung in der Fassung vom 04.10.2011 und § 30 der Strahlenschutzverordnung in der Fassung vom 24.02.2012 für die Anwendungsgebiete Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens 5 Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an MTA, MTRA, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Radiologen, die die Fachkunde in der Röntgendiagnostik und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie besitzen.
Inhalt:
Strahlenschutzverordnung neuester Stand
Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
Auswirkungen der neuen StrlSchV auf die nuklearmedizinische Anwendung
Auswirkungen der neuen StrlSchV auf die Strahlentherapie