Behördlich anerkannter Lehrgang nach EfbV und AbfAEV
Ihr Nutzen:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt vor, dass alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen (anzeigepflichtige Unternehmen nach § 53 KrWG) und gefährlichen Abfällen (erlaubnispflichtige Unternehmen nach § 54 KrWG) verpflichtet sind, die entsprechende Fachkunde nachzuweisen. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften.
Mit diesem behördlich anerkannten Seminar erwerben Sie die Fachkunde für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV und nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (ehemals § 3 Abs. 1 Nr. 2 BefErlV/TgV).
Nach dem Besuch des Fachkundelehrgangs verfügen Sie über das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die betriebliche Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis sowie die Zusammenhänge der verschiedenen Umweltbereiche kennen. Zudem erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme ein behördlich anerkanntes Zertifikat.
Teilnehmerkreis:
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und nach § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang nach § 53 oder § 54 KrWG bzw. AbfAEV zu absolvieren
Inhalt:
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - KRWG - EfbV - AbfAEV
Produktverantwortung
Nachweisführung/Registerführung
Transport/Handeln/Makeln
Entsorgungsfachbetrieb
Abfalleigenschaften und Charakteristik
Entsorgungsanlagen
Hinweise:
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Behördlich anerkanntes Zertifikat