Das Seminar "Befähigte Person für Sportgeräte" wendet sich an Personen, die mit der Überprüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen.
Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen. Die Teilnehmer sind nach der Veranstaltung in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde um „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ und dem ArbschG §7 bestellt werden zu können.
Teilnehmerkreis:
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer
Inhalt:
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Schriftlicher Wissenstest
Besichtigung von ausgewählten Sportgeräten
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie