Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Ihr Nutzen:
Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sind in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitsnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.
Durch die speziellen Gefährdungen des elektrischen Stroms liegt bei Arbeitsplätzen im Bereich der Elektrotechnik ein erhöhtes Risikopotenzial vor. Im Rahmen unserer Veranstaltung steht der Umgang mit elektrotechnischen Arbeitsmitteln. Die Ermittlung von Prüfumfang und Prüfturnus werden anhand von Fallbeispielen behandelt.
Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und die Besonderheiten der Arbeitsplätze im Bereich der Elektrotechnik. Sie sind in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb vorrausschauend (Planung), rückwirkend (Änderung) und turnusmäßig durchzuführen bzw. zu prüfen und rechtssicher zu dokumentieren.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Mitarbeiter aus Unternehmen, welche Gefährdungsbeurteilungen im Elektrobereich erstellen und prüfen
Inhalt:
Überblick zu geltenden rechtlichen Vorschriften - Arbeitsschutzgesetz - Betriebssicherheitsverordnung - TRBS 1111 und TRBS 1201 - VDE-Normen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unter besonderer Berücksichtigung elektrischer Gefährdungen - Vorbereitung - Ermittlung von Gefährdungen - Beurteilung von Gefährdungen - Zu ergreifende Schutzmaßnahmen - Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Hinweise:
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz bewertet.