Nach der UVV DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung für Kranführer. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften.
Teilnehmerkreis:
Bedienpersonal von Kranen
Inhalt:
Rechtliche Neuerungen - Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz - Betriebssicherheitsverordnung - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb - Kranarten nach Verwendungszweck - Technische Voraussetzungen - Verhaltensregeln bei der Kranarbeit - Inbetriebnahme und Bedienung
Transport von Lasten - Möglichkeiten der Lastaufnahme - Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten - Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Erfahrungsaustausch
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie