§ 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen.
Teilnehmerkreis:
Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer
Inhalt:
Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen - Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter - Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen
Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen: - Klassifizierung der gefährlichen Güter - Allgemeine Verpackungsvorschriften - Beschriftung und Gefahrzettel - Vermerke im Beförderungspapier - Versandart und Abfertigungsbeschränkungen - Beförderung von Fahrgästen - Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung - Trenngebote - Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen - Handhabung und Sicherung der Ladung - Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen