Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ? Theorie
Schulung zur Vermittlung der erforderlichen theoretischen Qualifikation
Ihr Nutzen:
Nach den Erläuterungen zur DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) dürfen Mitarbeiter auch ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft festgelegte Tätigkeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung vornehmen. In unserer Veranstaltung wird die erforderliche theoretische Qualifikation, um festgelegte Tätigkeiten auszuführen, vermittelt.
Teilnehmerkreis:
Befähigte Personen zum Prüfen von nichtortsfesten Betriebsmitteln, Mitarbeiter, die mit der Durchführung von spartenübergreifenden Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik beauftragt werden sollen
Inhalt:
Definition der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Gesetzliche und technische Grundlagen
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper
Netzformen, Begriffe
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stromes
Grundbegriffe der Elektrotechnik
Wirkung des elektrischen Stromes
Bestimmungsgrößen des elektrischen Stromkreises
Geräte und Anlagen, die im Industrie- und Handwerksbereich Anwendungen finden
DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen"
Dokumente der Elektrotechnik, Schaltpläne, Diagramme
Wann bin ich Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Ladung, Potenzial, Strom, Spannung, Widerstand, Leitwert, Stromdichte, Reihen-, Parallel- und Gruppenschaltung, Spannungs- und Stromteiler, Leistung, Arbeit, Energie, Wirkungsgrad
Widerstände in Abhängigkeit von der Spannung, von der Temperatur und vom Licht
Elektrisches Feld und Kondensator, elektromagnetisches Feld und Spule, Induktivität und Induktion
Bestellvorgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durch den Unternehmer/Vorgesetzte
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln: Prüffristen, Prüfablauf, Messanordnungen und -verfahren
Dokumentation nach DIN VDE 0701-0702, BetrSichV, TRBS 1201 und 1203
Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese Ausbildung muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Die Teilnahme am Seminar ersetzt nicht die geforderte praktische Ausbildung, die Einweisung im Unternehmen durch die Elektrofachkraft und die Ernennung zur "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten" durch die Führungskraft des Unternehmens.
Hinweise:
Die Teilnahme am Seminar ersetzt nicht die geforderte praktische Ausbildung, die Einweisung im Unternehmen durch die Elektrofachkraft und die Ernennung zur "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten" durch die Führungskraft des Unternehmens.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie