Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR
Ihr Nutzen:
Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen an und die Aufgaben von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten.
Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.
Teilnehmerkreis:
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden
Inhalt:
GGVSEB und ADR
Aufbau und Systematik der Anlagen A und B
Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten
Durchführungsrichtlinien RSEB
Gefahrgutausnahmeverordnung
Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für: - Klassifizierung - Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene) - Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln) - Begleitscheine - Technische Ausrüstung der Fahrzeuge - Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge
Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie