Besuchersicherheit bei Veranstaltungen - Fachtagung
Erfahrungen und Erkenntnisse in der praktischen Umsetzung
Ihr Nutzen:
Rockkonzerte und Sportveranstaltungen, Stadtfeste und Jahrmärkte, ob in einer Halle, im Stadion oder im Freien, wir alle besuchen gerne Veranstaltungen. Wir wollen Spaß haben und eine schöne Zeit erleben. Wenn es um die Sicherheit geht, vertrauen wir dem Veranstalter, den Ordnungsdiensten und den zuständigen Behörden.
Doch leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Oftmals sind Gründe dafür, fehlende oder falsche Einschätzungen bezüglich der Sicherheit. In den vergangenen Jahren hat sich die Sichtweise auf die Anforderungen an das Sicherheitsmanagement von Veranstaltungen nachhaltig verändert. Es hat sich durchgesetzt, dass Gefährdungsanalysen durchgeführt und Sicherheitskonzepte geschrieben werden müssen und auch die Einbeziehung der Belange aller Beteiligten von Anfang an ist notweniger denn je.
Unsere Besuchersicherheit bei Veranstaltungen – Fachtagung 2018 gibt Ihnen am 06. November 2018 in Hamburg einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen, zeigt an praktischen Beispielen die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes und regt zu Lösungen an, berichtet über menschliches Verhalten in Gefahrensituationen und erläutert die Wichtigkeit der richtigen Kommunikation in solchen Krisenzuständen.
Unsere kompetenten und praxiserfahrenen Referenten berichten von ihren Erfahrungen und stehen Ihnen zur Diskussion und zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Die Fachtagung 2018 knüpft an die erfolgreichen vergangenen Tagungen aus den letzten Jahren an und greift zusätzlich neue Themen auf. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Branchenkollegen auszutauschen und Ihre Fragen an die Experten zu stellen.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung gibt Handlungshilfen für Vertreter von Städten und Gemeinden, die Veranstaltungen genehmigen oder organisieren; Konzertveranstalter, Eventmanager, Betreiber von Versammlungsstätten, verantwortliche Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, Vertreter der Feuerwehren, Polizei und der Rettungsdienste.
Inhalt:
09.00 Uhr Registration
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung Meike Langmann, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Moderation: Olaf Jastrob, Technische Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co. KG
09.45 Uhr Haftung und Verantwortung von Leitungsfunktionen Dr. Mandy Risch-Kerst Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Rechtsanwaltskanzlei Dr. M. Risch-Kerst, Berlin
10.30 Uhr Kaffeepause im Foyer
11.00 Uhr Gewerblicher Sicherheitsdienst - Grundvoraussetzungen und Aufgaben nach MVStättVO Frank Steinle Gesellschafter und Prokurist XXL-Sicherheit GmbH & Co. KG, Gärtringen
11.45 Uhr Was ist eigentlich Sicherheit? Unterscheidet sich die Sicherheit eigentlich in Messen, Sonderbauten? Was ist eigentlich mit den Standards in der Sicherheit? Olaf Jastrob Geschäftsführer Technische Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co. KG, Geilenkirchen
12.30 Uhr Mittagspause im Restaurant
Praxisblock
13.30 Uhr Erfahrungsbericht - W-Lan und Digitalisierung im Stadion von Bayer 04 Leverkusen Stephan Rehm Leiter Veranstaltungen / BayArena+ Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Leverkusen
14.15 Uhr Vom Parkwärter zum Veranstaltungsleiter: Historische Spielstätten des Gesundheitstourismus positionieren sich neu Silke Schauer Veranstaltungs- und Marketingleiterin Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH, Bad Pyrmont
15.00 Uhr Kaffeepause im Foyer
15.30 Uhr Sonderbauten und Einzelveranstaltungen Denkmäler, Burgen, Museen und andere bauliche Anlagen – Legalität durch temporäre Nutzungsänderung Andreas Grunhofer Inhaber, Sachverständigenbüro für Brandschutz, Pirmasens
Behördenvertreter zahlen eine vergünstigte Teilnahmegebühr von 540,00 € zzgl. USt (642,60 € inkl. USt., begrenztes Kontingnent). Als eigenständige Behörde gelten: Städte und Gemeinden, Ministerien und Ämter, staatliche Institutionen sowie öffentliche Verwaltungen. Tochtergesellschaften oder GmbHs sind ausgeschlossen! Erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Nettopreis dieser Veranstaltung für jeden 2. oder weiteren Teilnehmer. Doppelrabattierungen kommen nicht zum Tragen, es wird der höchste Rabatt gewährt.