Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen
Ihr Nutzen:
Als Laserschutzbeauftragter unterstützen Sie bereits jetzt Ihren Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m. § 3 OStrV vorzunehmen hat. In dieser Funktion müssen Sie weiterhin einen genauen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen kennen welche sich stetig im Wandel befinden.
Sind Sie bereits als Laserschutzbeauftragter tätig? Nutzen Sie unser Fortbildungsangebot und frischen Sie Ihre Kenntnisse im Bereich Laserstrahlenschutz auf und sorgen Sie somit für Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen.
Inhalt:
Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den "Aktuellen Stand der Technik"
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung, insbesondere bei „Eigenbau“)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)
Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Hinweise:
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.