Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.
Dieser zweitägige Grundkurs soll den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme vermittelt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.
Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang „Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz gemäß DGUV-Regeln 112-198,199 (vormals BGR 198,199)“ richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auf hoch gelegenen und absturzgefährdeten Arbeitsplätzen tätig sind oder sein werden.
Inhalt:
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen