EX/A07/TK-DS/29042015-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
1.142,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 960,00 EUR)

Gesamt
1.142,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 960,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Das Jahr 2015 stellt in mehrfacher Hinsicht ein Jahr der Weichenstellungen im Bereich des Datenschutzes dar. Unsere Fachtagung Datenschutz 2015 widmet sich daher vor allem den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung innerhalb der EU und des Bundes, aber auch neuer Techniken und damit einhergehenden Fragestellungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Nach Konstituierung der neuen EU-Kommission wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung weiter verhandelt. Die Fachtagung gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Verhandlungen und den möglichen Änderungen bezüglich der aufsichtsbehördlichen Befugnisse.

Eine weitere bevorstehende gesetzliche Änderung betrifft die Änderung des Unterlassungsklagegesetzes, die es Verbraucherschutzverbänden ermöglichen soll, die Einhaltung von Datenschutzgesetzen bei Verarbeitung von Verbraucherdaten zu überwachen. Die Fachtagung nimmt dieses Thema auf, um das Für und Wider dieser Regelung sowie die praktischen Auswirkungen zu beleuchten.
Aktuell stark diskutiert wird auch das Thema Big Data. Ein Vortrag zeigt auf, was sich hinter diesem Begriff verbirgt und welche Relevanz das Thema für die breite Wirtschaft hat, vor allem für mittelständische Unternehmen.

Die datenschutzkonforme Gestaltung von Firmenwebseiten gehört zu den klassischen Themen zum betrieblichen Datenschutz. Diesbezüglich ist Verunsicherung eingetreten, ob sich durch die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie der EU die Anforderungen für das datenschutzkonforme Verwenden von Cookies geändert haben. Die Fachtagung wird hierüber genauso aufklären wie über die weiteren Anforderungen verhaltensbasierter Werbung im Internet.
Ein großes Thema stellt nach wie vor die NSA-Spähaffäre dar. Die Fachtagung nimmt die aktuelle Frage auf, ob anlässlich des publizierten Ausmaßes der NSA-Spähaktionen Datenübermittlungen in die USA bzw. an US-amerikanische Unternehmen überhaupt noch zulässig sein können.
Vertreter von Aufsichtsbehörden werden die Teilnehmer über nicht weniger praxisrelevante Fragen der Verschlüsselungspflichten und zu den Anforderungen für die datenschutzkonforme Programmierung von Apps aufklären.

Organisatorisches zum Datenschutz behandelt der Best-Practice-Vortrag zum Datenschutzmanagementsystem in mittelständischen Unternehmen.

Außerdem gibt die Fachtagung einen Überblick über neueste Rechtsprechung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit Auswirkungen zum Kündigungsschutz, Abberufung sowie zur Amtsniederlegung.

Freuen Sie sich also auch in diesem Jahr auf spannende Vorträge und kompetente Vortragende, die Ihnen Rede und Antwort stehen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Fragen zu stellen.

Im Rahmen des gemeinsamen Abendessens am 1. Veranstaltungstag haben Sie zusätzlich ausreichend Raum für den Fachaustausch unter Experten.
Teilnehmerkreis:
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter und leitende Mitarbeiter der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal und Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist.
Inhalt:
1. Tag:
Stand der Verhandlungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach der EU-Datenschutzgrundverordnung

NSA-Spähaffäre – Auswirkungen auf Zulässigkeit von Übermittlungen an US-amerikanische Unternehmen?

Verschlüsselung – Wo und wie? Was ist Pflicht, was ist Kür?

Einwilligung bei Einsatz von Cookies und Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie in Deutschland

Datenschutzmanagement-Systeme (DSMS) - Anforderungen an ein DSMS für mittelständische Unternehmen – Standards & Best Practices (ISO 27001 et.al.)

Apps und Datenschutz – Zur Orientierungshilfe und Praxis der Aufsichtsbehörden

Nutzerbasierte Werbung im Internet

2. Tag:
Anwendungsbereiche von Big Data für Unternehmen – Eckpunkte zum Datenschutz

Verbraucherschutzverbände als weitere Datenschutz-Kontrollinstanz – Zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Best Practice Vortrag - „Datenschutz im vernetzten Fahrzeug“

Abberufung, Kündigung und Amtsniederlegung - Aktuelles zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie Klärung arbeitsrechtlicher Folgen
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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