EX/A33/MARL/15122009-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Bremen
Airbus-Allee 3
28199 Bremen
Geschäftsstelle Bremen
Airbus-Allee 3
28199 Bremen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
452,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 380,00 EUR)
Gesamt
452,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 380,00 EUR)
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Ihr Nutzen:
Am 17. Mai 2006 wurde die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterzeichnet und am 09. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Sie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab dem 29. Dezember 2009 anzuwenden. Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen ab dem 29. Dezember 2009 die neuen Anforderungen erfüllen.
Die neue Richtlinie enthält keine Übergangsfrist, in der die neue und die alte Richtlinie gleichzeitig gelten. Da die technischen Parameter der Maschinen wie auch die Konformitätsbewertungen nicht an einem Tag von den alten auf die neuen Anforderungen umgestellt werden können, sollten Sie sich rechtzeitig auf diese Umstellung vorbereiten.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für das Planen, Entwickeln, Inbetriebnehmen, Betreiben und Verändern von Maschinen und Anlagen notwendig sind. An Beispielen werden Maßnahmen erläutert, die von Herstellern und Betreibern durchzuführen sind. Einkäufer erhalten Informationen, was bei Beschaffungsvorhaben zu beachten ist. Ziel ist es auch, Sicherheitsfachkräften notwendiges Know-how aufzuzeigen, um Herstellerfirmen und Produktionsverantwortliche erfolgreich beraten zu können.
Sie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab dem 29. Dezember 2009 anzuwenden. Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen ab dem 29. Dezember 2009 die neuen Anforderungen erfüllen.
Die neue Richtlinie enthält keine Übergangsfrist, in der die neue und die alte Richtlinie gleichzeitig gelten. Da die technischen Parameter der Maschinen wie auch die Konformitätsbewertungen nicht an einem Tag von den alten auf die neuen Anforderungen umgestellt werden können, sollten Sie sich rechtzeitig auf diese Umstellung vorbereiten.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für das Planen, Entwickeln, Inbetriebnehmen, Betreiben und Verändern von Maschinen und Anlagen notwendig sind. An Beispielen werden Maßnahmen erläutert, die von Herstellern und Betreibern durchzuführen sind. Einkäufer erhalten Informationen, was bei Beschaffungsvorhaben zu beachten ist. Ziel ist es auch, Sicherheitsfachkräften notwendiges Know-how aufzuzeigen, um Herstellerfirmen und Produktionsverantwortliche erfolgreich beraten zu können.
Teilnehmerkreis:
Technische Führungskräfte, Konstrukteure, Maschinen- und Anlagenbauer, Sicherheitsfachkräfte
Inhalt:
Historie der Richtlinie
Gegenüberstellung der neuen Maschinenrichtlinie zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Richtlinien und Normung
Anwendung und Ausnahmen
Aus Gefahrenanalyse wird Risikobeurteilung
Anforderung an die Schutzeinrichtung neu geregelt
Die Betriebsanleitung
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
Umfassende Qualitätssicherung
Interne Fertigungskontrolle
CE-Zeichen und Konformitätserklärung
Rechtliche Konsequenzen
Gegenüberstellung der neuen Maschinenrichtlinie zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Richtlinien und Normung
Anwendung und Ausnahmen
Aus Gefahrenanalyse wird Risikobeurteilung
Anforderung an die Schutzeinrichtung neu geregelt
Die Betriebsanleitung
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
Umfassende Qualitätssicherung
Interne Fertigungskontrolle
CE-Zeichen und Konformitätserklärung
Rechtliche Konsequenzen
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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